Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der roomlogic-Plattform
Stand: 25. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Unternehmereigenschaft
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Plattform-AGB") gelten für die Nutzung des von Nikolas Gottschalk (Einzelunternehmer), Sonnenhof 150, 53119 Bonn, Deutschland (nachfolgend „roomlogic") betriebenen Online-Marktplatzes unter roomlogic.de (nachfolgend „Plattform"), über den die stunden- oder tageweise Überlassung ungenutzter Besprechungs-, Meeting- und Konferenzräume vermittelt wird.
(2) Im Sinne dieser Plattform-AGB ist a) Anbieter ein Nutzer, der über die Plattform Räume zur zeitweisen Überlassung inseriert; b) Mieter ein Nutzer, der über die Plattform einen inserierten Raum bucht; c) Nutzer jeder Anbieter und Mieter; d) Inserat die Darstellung eines Raums nebst Konditionen durch den Anbieter; e) Mietvertrag der zwischen Anbieter und Mieter über die Plattform zustande kommende Vertrag über die zeitweise Raumüberlassung; f) Standard-Mietbedingungen die von roomlogic bereitgestellten, dem Mietvertrag zugrunde liegenden Bedingungen (§ 3 Abs. 4); g) Buchungswert der bei Buchungszusage bestätigte Netto-Mietpreis (ohne Umsatzsteuer) für den gebuchten Zeitraum.
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung sichert der Nutzer zu, dass er ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und dass die von ihm angegebenen Unternehmens-, Vertretungs- und Rechnungsdaten vollständig und richtig sind. Änderungen dieser Angaben hat der Nutzer unverzüglich in seinem Konto zu aktualisieren.
(4) roomlogic ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft und die Angaben des Nutzers vor und während der Nutzung zu überprüfen (Know-Your-Business-/Legitimationsprüfung, nachfolgend „KYB-Prüfung"). Die Einzelheiten der Registrierung und der KYB-Prüfung, insbesondere die Prüfmittel, die Nachweisanforderungen sowie die Aussetzung von Funktionen bis zum erfolgreichen Abschluss der KYB-Prüfung, regelt § 2.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn roomlogic ihnen nicht gesondert widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt, es sei denn, roomlogic hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Plattform als registrierter Nutzer setzt ein Firmenkonto voraus. Die Registrierung ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gestattet. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Das Konto darf nur durch eine natürliche Person eröffnet und geführt werden, die zur Vertretung des registrierten Unternehmens berechtigt ist. Mit der Registrierung sichert die handelnde Person zu, zur Abgabe der abgegebenen Erklärungen für das Unternehmen bevollmächtigt zu sein.
(3) roomlogic richtet sich derzeit ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Ein Konto kann nur für Unternehmen eröffnet werden, die ihren Sitz in Deutschland haben. roomlogic behält sich vor, den räumlichen Anwendungsbereich künftig zu erweitern.
(4) Voraussetzung für die Freischaltung des Kontos ist die Bestätigung der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse über den von roomlogic zugesandten Bestätigungslink. Bis zur Bestätigung ruhen die Kontofunktionen.
(5) Voraussetzung für das Veröffentlichen von Inseraten sowie für das Buchen von Räumen ist zusätzlich der erfolgreiche Abschluss der Unternehmensverifizierung („KYB-Prüfung"). Die KYB-Prüfung erfolgt insbesondere durch Abgleich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VIES), von Handelsregisterdaten sowie durch Abgleich der angegebenen Domain (Domain-Abgleich); roomlogic ist berechtigt, ergänzend eine manuelle Prüfung durchzuführen und hierfür geeignete Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vertretungsnachweis) anzufordern. Vor erfolgreichem Abschluss der KYB-Prüfung ist der Zugriff auf verifizierungspflichtige Funktionen gesperrt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis oder auf eine bestimmte Bearbeitungsdauer der KYB-Prüfung besteht nicht.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung und im Rahmen der KYB-Prüfung angegebenen Unternehmensdaten (insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigte Personen, Registerangaben, USt-IdNr.) wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell anzugeben. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren. roomlogic ist berechtigt, die Verifizierung bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Aktualität der Angaben erneut durchzuführen und das Konto oder einzelne Funktionen bis zum Abschluss einer erneuten Prüfung zu beschränken.
(7) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf Kenntniserlangung oder missbräuchliche Nutzung durch Dritte hat der Nutzer roomlogic unverzüglich zu informieren und, soweit möglich, das Passwort zu ändern.
(8) Handlungen und Erklärungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers über sein Konto vorgenommen werden, werden dem Nutzer zugerechnet, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Der Nutzer trägt die Verantwortung für alle unter seinem Konto handelnden Personen (z. B. Mitarbeitende) wie für eigenes Handeln.
§ 3 Rolle von roomlogic; Abgrenzung zum Mietvertrag
(1) roomlogic betreibt die Plattform ausschließlich als technischer Vermittler und stellt die Infrastruktur bereit, über die Anbieter und Mieter Mietverträge miteinander anbahnen, schließen und abwickeln. roomlogic wird zu keinem Zeitpunkt Partei des Mietvertrags und schuldet weder die Raumüberlassung noch die Zahlung des Mietpreises.
(2) roomlogic übernimmt keine Gewähr für a) die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit der Inserate und sonstigen Nutzerangaben; b) den Zustand, die Eignung, die Ausstattung, die Genehmigungslage oder die tatsächliche Verfügbarkeit der inserierten Räume; c) die Identität, Bonität, Berechtigung oder Leistungsfähigkeit der Nutzer sowie das Zustandekommen oder die ordnungsgemäße Erfüllung des Mietvertrags. Die von roomlogic durchgeführten KYB-Prüfungen dienen ausschließlich der eigenen Risikosteuerung von roomlogic und begründen keine Prüf-, Auswahl- oder Einstandspflicht gegenüber Nutzern; auf sie darf sich kein Nutzer verlassen.
(3) Es obliegt allein den Nutzern, sich vor Vertragsschluss über den jeweiligen Vertragspartner und den Vertragsgegenstand zu vergewissern und die für sie geltenden rechtlichen und behördlichen Anforderungen einzuhalten.
(4) Für das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Mieter gelten ausschließlich der Mietvertrag, die dabei einbezogenen Standard-Mietbedingungen sowie die gewählte Stornostaffel. Diese sind von den vorliegenden Plattform-AGB rechtlich zu trennen und regeln das Verhältnis roomlogic–Nutzer nicht. Insbesondere richtet sich das vom Mieter geschuldete Entgelt nach § 1 der Standard-Mietbedingungen (Inklusivpreis, netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; eine gesonderte Nachforderung von Nebenleistungen ist unzulässig); die vorliegenden Plattform-AGB regeln demgegenüber allein das Vermittlungs- und Nutzungsverhältnis zwischen roomlogic und dem jeweiligen Nutzer, insbesondere die Provision (§ 7).
§ 4 Zustandekommen des Mietvertrags über die Plattform
(1) Das Inserat eines Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an mögliche Mieter, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Absenden einer Buchungsanfrage über die Plattform gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags mit dem Anbieter ab, gerichtet auf die im Inserat und in der Anfrage bezeichnete Raumüberlassung zu den dort ausgewiesenen Konditionen.
(3) Der Mietvertrag zwischen Anbieter und Mieter kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage über die Plattform annimmt (Buchungszusage). roomlogic gibt dabei keine eigene Willenserklärung ab, sondern übermittelt die Erklärungen der Nutzer.
(4) Maßgeblich für den Inhalt des Mietvertrags sind die im Zeitpunkt der Buchungszusage über die Plattform bestätigten Konditionen, insbesondere Buchungswert, Nutzungszeitraum, Standard-Mietbedingungen und gewählte Stornostaffel, in der bei Buchungszusage geltenden Fassung (Snapshot). Spätere Änderungen des Inserats oder der Vorlagen berühren einen bereits geschlossenen Mietvertrag nicht.
§ 5 Pflichten der Anbieter für Inserate
(1) Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inserate und sämtliche zugehörigen Angaben (insbesondere Raumbeschreibung, Ausstattung, Kapazität, Fotos, Preise, Verfügbarkeiten, Nutzungsbedingungen und Hausordnung) richtig, vollständig, aktuell und nicht irreführend sind. Verfügbarkeiten und Preise sind laufend aktuell zu halten.
(2) Der Anbieter sichert zu, zur Vermietung des jeweils inserierten Raumes berechtigt zu sein und über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte und Befugnisse zu verfügen (insbesondere Eigentum, Miet- oder sonstiges Nutzungsrecht mit Untervermietungsbefugnis).
(3) Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, dass der Raum und dessen Überlassung zur stunden- oder tageweisen Nutzung sämtlichen rechtlichen und behördlichen Anforderungen genügen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Brandschutzes, der bau-, gewerbe- und versammlungsstättenrechtlichen Vorgaben sowie das Vorliegen etwaig erforderlicher behördlicher Erlaubnisse und Genehmigungen. Der Anbieter trägt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit des Raumes.
(4) Der Anbieter hat seine Hausordnung als PDF-Dokument bereitzustellen und aktuell zu halten. Für den Inhalt der Hausordnung und deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht ist allein der Anbieter verantwortlich.
(5) Die Verantwortung für die Inhalte und die Rechtskonformität der Inserate liegt vollständig beim Anbieter. roomlogic prüft die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Inserate nicht und macht sich diese nicht zu eigen. roomlogic verifiziert im Rahmen der KYB-Prüfung ausschließlich die Identität und Unternehmenseigenschaft des Anbieters, nicht jedoch die einzelnen Räume, deren Zustand oder deren rechtliche Zulässigkeit. Eine über § 16 (Datenschutz) und § 17 (DDG/DSA) hinausgehende Prüf- oder Überwachungspflicht von roomlogic besteht nicht.
§ 6 Kommunikation und Chat; Standortschutz
(1) roomlogic stellt für die Anbahnung von Buchungen je Buchungsanfrage eine Chat-Funktion bereit, über die Nutzer bis zum Zustandekommen einer Buchung ausschließlich innerhalb der Plattform kommunizieren.
(2) Zum Schutz vor Umgehung der Plattform maskiert oder filtert roomlogic bis zum verbindlichen Zustandekommen einer Buchung automatisiert Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Messenger-Kennungen, Links und exakte Anschriften) in der Chat- und sonstigen Kommunikation. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Maskierung technisch oder inhaltlich zu umgehen. Die Rechtsfolgen einer Umgehung der Plattform, insbesondere eine etwaige Vertragsstrafe, richten sich nach § 8.
(3) Zum Schutz des Standorts wird die genaue Anschrift des Raumes vor einer bestätigten Buchung nicht offengelegt. Öffentlich und in der Kartendarstellung wird lediglich eine ungefähre Lage (auf Nachbarschaftsgenauigkeit gerundet) angezeigt. Die vollständige Anschrift und die für die Nutzung erforderlichen Zugangsinformationen werden erst nach verbindlich bestätigter Buchung freigegeben.
(4) Es ist untersagt, über die Kommunikationsfunktionen rechtswidrige, beleidigende, belästigende, diskriminierende, bedrohende oder in sonstiger Weise gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßende Inhalte zu übermitteln oder die Funktionen zu Werbe- oder Spam-Zwecken zu missbrauchen. roomlogic ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Vorgaben verstoßen, nach Kenntnis zu entfernen.
(5) roomlogic ist berechtigt, Kommunikationsinhalte im gesetzlich zulässigen Umfang zu speichern, insbesondere zur Bearbeitung von Beschwerden und Streitfällen, zur Durchsetzung dieser AGB und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten der Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 7 Provision
(1) Für die erfolgreiche Vermittlung eines Mietvertrags über die Plattform schuldet der Anbieter roomlogic eine Provision in Höhe von 10 % des Buchungswerts (Netto-Mietpreis ohne Umsatzsteuer). Solange roomlogic Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer erhoben. Entfällt diese Voraussetzung, erhöht sich die Provision um die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer; roomlogic weist die Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt gesondert in der Rechnung aus. Den Mieter trifft gegenüber roomlogic keine Zahlungspflicht.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Zustandekommen des Mietvertrags über die Plattform (§ 4 Abs. 3).
(3) roomlogic stellt die Provision am Tag der gebuchten Nutzung (Veranstaltungstag) in Rechnung. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Anbieter ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen im unternehmerischen Verkehr, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(4) Einwendungen gegen eine Provisionsabrechnung hat der Anbieter innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Unterbleibt ein fristgerechter Widerspruch, gilt die Abrechnung als vom Anbieter anerkannt; roomlogic weist in der Rechnung auf die Frist und die Bedeutung des Schweigens hin. Gesetzliche Ansprüche des Anbieters wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten sowie Rückforderungsansprüche wegen ohne Rechtsgrund gezahlter Beträge bleiben unberührt.
(5) Wird der Mietvertrag wirksam über die Plattform storniert (§ 9), reduziert sich die Provision auf 10 % desjenigen Netto-Entgelts, das dem Anbieter nach der maßgeblichen Stornostaffel für die stornierte Buchung verbleibt. Steht dem Anbieter danach kein Entgelt zu, entfällt die Provision für diese Buchung; ist die Provision bereits gezahlt, wird sie insoweit erstattet oder gutgeschrieben. Zusatzleistungen und Schadensersatzansprüche des Anbieters gegen den Mieter (§ 1 Abs. 3 der Standard-Mietbedingungen) bleiben bei der Provisionsberechnung außer Betracht.
§ 8 Umgehungsverbot; Vertragsstrafe
(1) Nutzer, die über die Plattform miteinander in Kontakt getreten sind, dürfen den durch die Vermittlung von roomlogic hergestellten Kontakt nicht dazu nutzen, für die konkret angebahnte oder eine damit wirtschaftlich gleichartige Raumüberlassung einen Vertrag unter Umgehung der Plattform abzuschließen oder abzuwickeln und dadurch die nach § 7 geschuldete Provision zu vermeiden. Dieses Verbot gilt während der Anbahnung über die Plattform sowie für 12 Monate ab dem letzten über die Plattform vermittelten Kontakt zwischen den betreffenden Nutzern und ausschließlich in Bezug auf über die Plattform vermittelte Kontakte.
(2) Zur Absicherung des Verbots maskiert roomlogic Kontakt- und Identifikationsdaten der Nutzer (insbesondere im plattforminternen Chat), bis und soweit ihre Offenlegung für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Das Umgehen oder Aushebeln dieser Maskierung ist untersagt.
(3) Verstößt ein Nutzer schuldhaft gegen Absatz 1, so schuldet er roomlogic eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der umgangenen Provision (§ 7 Abs. 1). Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch von roomlogic angerechnet; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Zulässig und von Absatz 1 nicht erfasst sind Verträge, die auf einem nachweislich von der Plattform unabhängigen, eigenständigen Kontakt der Nutzer beruhen, sowie Folgegeschäfte nach Ablauf der Frist des Absatzes 1.
§ 9 Stornierung
(1) Die Stornierung einer Buchung ist ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion der Plattform zu erklären. Außerhalb der Plattform erklärte Stornierungen entfalten im Verhältnis zur systemischen Abwicklung durch roomlogic keine Wirkung.
(2) Die Rechtsfolgen der Stornierung, insbesondere ein etwaiger Erstattungs- oder Entgeltanspruch, richten sich nach der bei Buchungszusage einbezogenen Stornostaffel (Flexibel, Moderat, Streng oder einer vom Anbieter hinterlegten eigenen Staffel) und sind Bestandteil des Mietvertrags zwischen Anbieter und Mieter.
(3) roomlogic wickelt Stornierungen ausschließlich systemisch nach der hinterlegten Staffel ab. roomlogic entscheidet keine Streitigkeiten zwischen Anbieter und Mieter über Grund, Wirksamkeit oder Rechtsfolgen einer Stornierung und übernimmt hierfür keine Haftung; solche Streitigkeiten sind zwischen den Vertragsparteien des Mietvertrags auszutragen.
§ 10 Nutzungsrechte an Inhalten (Lizenz)
(1) Der Nutzer räumt roomlogic an den von ihm eingestellten Inhalten (insbesondere Texte, Fotos, Logos, Hausordnungen und sonstigen Inseratsbestandteilen) ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht ein, diese Inhalte zum Zweck des Betriebs, der Darstellung und der Bewerbung der Plattform und der Inserate zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten (insbesondere technische Anpassung von Formaten und Auflösungen), öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Inhalte zum Zweck der Bewerbung der Plattform und der Inserate auch auf mit roomlogic verbundene Vertriebskanäle sowie in Suchmaschinen und sozialen Medien darzustellen, sowie das Recht, technische Dienstleister (z. B. Hosting-, Speicher- und Content-Delivery-Anbieter) im erforderlichen Umfang einzubinden (einfaches Unterlizenzierungsrecht beschränkt auf diesen Zweck).
(3) Eine Übertragung von Rechten (Rechteübertragung) findet nicht statt; sämtliche Rechte an den Inhalten verbleiben beim Nutzer. Das Nutzungsrecht ist auf die Zwecke dieser AGB beschränkt.
(4) Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung des jeweiligen Inhalts oder der Beendigung des Plattformvertrags. Hiervon unberührt bleibt die weitere Nutzung in dem Umfang, in dem dies für bereits abgewickelte oder laufende Buchungen, für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder in Form technisch bedingter Sicherungskopien (Backups) erforderlich ist, bis diese im Rahmen des regulären Löschzyklus entfernt werden.
(5) Der Nutzer sichert zu, dass er über sämtliche für die Rechteeinräumung nach diesem § 10 erforderlichen Rechte verfügt und dass die eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vorstehenden Nutzung entgegenstehen.
§ 11 Freistellung
(1) Der Nutzer stellt roomlogic von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen roomlogic geltend machen wegen
a) der vom Nutzer eingestellten Inhalte oder Inserate, b) der über die Plattform angebahnten oder abgeschlossenen Verträge und der Überlassung oder Nutzung der Räume, c) eines Verstoßes des Nutzers gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Pflichten,
soweit der Nutzer die den Anspruch begründenden Umstände zu vertreten hat.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, die roomlogic zur Abwehr der Ansprüche erforderlicherweise entstehen, einschließlich angemessener Kosten anwaltlicher Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren.
(3) roomlogic wird den Nutzer über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme geben. roomlogic wird ohne vorherige Abstimmung mit dem Nutzer kein Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich schließen; hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen ein Abwarten roomlogic unzumutbar ist oder eine rechtzeitige Abstimmung nicht möglich ist. Der Nutzer ist verpflichtet, roomlogic bei der Rechtsverteidigung nach besten Kräften zu unterstützen und die zur Abwehr erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von roomlogic, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 12 Verfügbarkeit und Änderung der Plattform
(1) roomlogic bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet diese jedoch nicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf eine ununterbrochene Nutzbarkeit besteht nicht; eine Verfügbarkeitsvereinbarung (Service Level Agreement) wird nicht getroffen.
(2) Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, erforderliche Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen, Störungen der Internetinfrastruktur, Störungen bei Dritten (z. B. Hosting- oder Telekommunikationsanbietern) sowie durch Ereignisse höherer Gewalt eingeschränkt sein. roomlogic wird planbare Wartungsfenster nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen.
(3) roomlogic ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der wesentliche Zweck des Plattformvertrags nicht dauerhaft entfällt. Über wesentliche Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Nutzung wird roomlogic mit angemessenem Vorlauf informieren.
§ 13 Haftung von roomlogic
(1) roomlogic haftet unbeschränkt a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von roomlogic oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; b) für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von roomlogic oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von roomlogic übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet roomlogic nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Provisionen, die roomlogic von dem betroffenen Nutzer in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vereinnahmt hat, mindestens jedoch 5.000 EUR je Schadensfall. Die Parteien sehen diesen Betrag als den regelmäßig vorhersehbaren, vertragstypischen Höchstschaden an; dem Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren, roomlogic der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen.
(4) Im Rahmen der Absätze 2 und 3 haftet roomlogic nicht für entgangenen Gewinn und für mittelbare oder Folgeschäden.
(5) Eine Haftung von roomlogic für Pflichtverletzungen der Nutzer untereinander, insbesondere aus dem Mietvertrag, sowie für die in § 3 Abs. 2 genannten Umstände ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von roomlogic.
§ 14 Sperrung und Ausblendung
(1) roomlogic ist berechtigt, ein Nutzerkonto ganz oder teilweise zu sperren und Inserate auszublenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei a) nicht bestandener oder verweigerter KYB-Prüfung oder begründeten Zweifeln an der Unternehmereigenschaft oder den Nutzerangaben; b) einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese Plattform-AGB; c) begründetem Verdacht auf missbräuchliche, betrügerische oder rechtswidrige Nutzung oder auf eine Gefährdung der Sicherheit der Plattform oder anderer Nutzer.
(2) Wirkung der Sperrung ist, dass Inserate des betroffenen Nutzers ausgeblendet werden und über sein Konto keine neuen Mietverträge zustande kommen. Bereits wirksam geschlossene Buchungen bleiben grundsätzlich unberührt; roomlogic kann im Einzelfall nach Abwägung der beiderseitigen Interessen abweichend entscheiden, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen oder rechtlichen Verpflichtungen.
(3) roomlogic wird den Nutzer über eine Sperrung und deren wesentliche Gründe informieren, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten oder überwiegende Sicherheitsinteressen entgegenstehen. Erfolgt die Sperrung aus berechtigtem Anlass im Sinne des Absatzes 1, stehen dem Nutzer wegen der Sperrung keine Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche zu.
§ 15 Laufzeit und Beendigung des Plattformvertrags
(1) Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Freischaltung des Kontos.
(2) Beide Parteien können den Plattformvertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail oder Kündigungsfunktion im Konto) ordentlich kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen dieser AGB zur Sperrung und Kündigung durch roomlogic (§ 14) bleiben ebenfalls unberührt.
(4) Zum Zeitpunkt der Beendigung bereits verbindlich zustande gekommene Buchungen bleiben wirksam und sind von den Parteien vollständig abzuwickeln; die sich hieraus ergebenden Pflichten (insbesondere Durchführung, Abwicklung und Zahlung) bestehen über die Beendigung des Plattformvertrags hinaus fort. Bereits entstandene sowie die auf solche Buchungen entfallenden Provisions- und Zahlungsansprüche bleiben von der Beendigung unberührt.
(5) Mit Wirksamwerden der Beendigung werden die Inserate des Nutzers deaktiviert; ein Anspruch auf Fortbestand veröffentlichter Inhalte besteht nicht. Die Löschung der Daten richtet sich nach § 16 Abs. 3.
§ 16 Datenschutz
(1) roomlogic verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://roomlogic.de/datenschutz. Die AGB begründen keine datenschutzrechtlichen Einwilligungen; solche werden, soweit erforderlich, gesondert eingeholt.
(2) roomlogic setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter ein (insbesondere für Hosting, Speicherung und E-Mail-Versand) und schließt mit diesen die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarungen. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums; erfolgt ausnahmsweise eine Verarbeitung in einem Drittland, stellt roomlogic geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO sicher.
(3) Nach Schließung des Kontos werden die zugehörigen personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Löschkonzepts von roomlogic gelöscht oder anonymisiert. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche Fristen nach § 257 HGB, § 147 AO) sowie die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bleiben unberührt; für diese Zeiträume wird die Verarbeitung entsprechend eingeschränkt.
§ 17 Verantwortlichkeit für Inhalte, Meldeverfahren und Anbieterkennzeichnung (DDG/DSA)
(1) roomlogic betreibt die Plattform als Vermittlungsdienst und speichert von Nutzern eingestellte Inhalte als fremde Informationen. Die Verantwortlichkeit von roomlogic für fremde Inhalte richtet sich nach den Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) sowie den Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). roomlogic ist nicht verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen allgemein zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (Art. 8 DSA).
(2) Rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte können jederzeit per E-Mail an datenschutz@roomlogic.de gemeldet werden. Meldungen sollen die beanstandeten Inhalte hinreichend genau bezeichnen (insbesondere Fundstelle/URL bzw. Inserats- oder Buchungsbezug und Begründung), damit roomlogic den behaupteten Rechtsverstoß prüfen kann. Nach Eingang einer hinreichend begründeten Meldung oder bei sonstiger Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt wird roomlogic unverzüglich tätig und den betroffenen Inhalt sperren oder entfernen (Art. 16 DSA). Über die getroffene Entscheidung werden die betroffenen Parteien nach Maßgabe des Art. 17 DSA informiert.
(3) Der Anbieter ist verpflichtet, in seinem Inserat und Profil die für seine geschäftsmäßige Tätigkeit erforderliche Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG vorzuhalten und aktuell zu halten, insbesondere Firma, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registerangaben und – soweit vorhanden – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. roomlogic zeigt hierzu die im Rahmen der KYB-Prüfung erhobenen Unternehmensdaten an; für deren Richtigkeit und Aktualität ist der Anbieter verantwortlich (§ 2 Abs. 6).
(4) roomlogic erhebt und speichert zur Erfüllung der Rückverfolgbarkeitspflichten gegenüber gewerblichen Anbietern die nach Art. 30 DSA erforderlichen Angaben und ist berechtigt, die Bereitstellung verifizierungspflichtiger Funktionen von deren Vorliegen und Verifizierung abhängig zu machen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ist der Sitz von roomlogic (Bonn), sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). roomlogic ist berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Bei etwaigen Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Plattform-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(5) roomlogic kann diese Plattform-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse) unter Hervorhebung der geänderten Bestimmungen angekündigt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten Plattform-AGB als genehmigt; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weist roomlogic in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, gelten die bisherigen Plattform-AGB fort; roomlogic ist in diesem Fall berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
(6) Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Änderung bereits wirksam geschlossene Buchungen gilt jeweils die bei der Buchung akzeptierte Fassung dieser Plattform-AGB fort.