Konditionen
roomlogic wird ausschließlich erfolgsabhängig vergütet: 10 % des Netto-Buchungswerts, gezahlt vom Anbieter des Raums, und sie entsteht nur, wenn tatsächlich eine Buchung zustande kommt. Es gibt keine Grundgebühr, keine Einstellgebühr und keine Mindestlaufzeit. Für Mieter ist die Nutzung kostenlos.
Übersicht
| Leistung | Anbieter | Mieter |
|---|---|---|
| Konto anlegen, KYB-Verifizierung | kostenlos | kostenlos |
| Inserat einstellen und pflegen | kostenlos | — |
| Suche, Buchungsanfrage, Chat | kostenlos | kostenlos |
| Erfolgreich vermittelte Buchung | 10 % des Netto-Buchungswerts | keine Gebühr |
| Grundgebühr, Mindestumsatz, Mindestlaufzeit | keine (Kündigung jederzeit mit 14 Tagen Frist) | keine |
Wann die Provision entsteht — und wann nicht
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Zustandekommen des Mietvertrags, also mit der Buchungsbestätigung des Mieters. Vorher entsteht er nicht. Konkret bedeutet das:
- Ein Angebot, das der Mieter ablehnt, löst keine Provision aus.
- Ein Angebot, dessen Bindefrist ohne Annahme abläuft, löst keine Provision aus.
- Storniert der Anbieter die Buchung selbst, entsteht keine Provision.
- Eine Buchungsanfrage allein löst keine Provision aus.
Umsatzsteuer auf die Provision
roomlogic ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG (Stand: 26.07.2026); auf die Provision wird daher derzeit keine Umsatzsteuer erhoben. Entfällt diese Voraussetzung, erhöht sich die Provision um die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer; sie wird ab diesem Zeitpunkt gesondert in der Rechnung ausgewiesen und diese Seite entsprechend angepasst.
Davon zu unterscheiden ist der Mietpreis selbst: Der im Inserat ausgewiesene Preis ist ein Inklusivpreis netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Er deckt die mit der Raumüberlassung verbundenen Nebenleistungen ab — insbesondere Reinigung, Energie, Möblierung und die im Inserat ausgewiesene Ausstattung —, die dafür nicht gesondert nachberechnet werden dürfen. Nicht erfasst sind Zusatzleistungen, die der Mieter nach der Buchungszusage ausdrücklich gesondert bestellt (z. B. Catering), sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche des Anbieters, etwa bei Beschädigung des Raums (§ 1 Abs. 3 der Standard-Mietbedingungen).
Rechnung und Zahlung
Die Provision wird am Tag der gebuchten Nutzung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Bleibt ein fristgerechter Widerspruch aus, gilt die Abrechnung als anerkannt; auf diese Frist und auf die Bedeutung des Schweigens weist roomlogic in jeder Rechnung gesondert hin. Ansprüche wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten sowie Rückforderungsansprüche wegen ohne Rechtsgrund gezahlter Beträge bleiben unberührt (§ 7 Abs. 4 AGB).
Provision bei Stornierung
Wird eine Buchung über die Plattform storniert, bemisst sich die Provision an dem, was dem Anbieter tatsächlich verbleibt: Sie reduziert sich auf 10 % desjenigen Netto-Entgelts, das dem Anbieter nach der gewählten Stornostaffel zusteht. Steht dem Anbieter danach kein Entgelt zu, entfällt die Provision vollständig. Eine bereits gezahlte Provision wird insoweit erstattet oder gutgeschrieben.
Welche Stornostaffeln zur Wahl stehen und wie sie sich unterscheiden, erklärt der Ratgeberbeitrag Stornostaffeln bei der Raumvermietung.
Was über die Provision hinaus anfallen kann
Für die Nutzung der Plattform fallen über die Provision hinaus keine Entgelte an. Zwei Zahlungspflichten können unabhängig davon entstehen — beide nur durch eigenes Verhalten ausgelöst und beide vermeidbar:
- Zahlungsverzug. Wird eine Provisionsrechnung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, tritt Verzug ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen im unternehmerischen Verkehr: Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Umgehung der Plattform. Wer einen über roomlogic vermittelten Kontakt schuldhaft dazu nutzt, den Vertrag an der Plattform vorbei zu schließen oder abzuwickeln, schuldet eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der umgangenen Provision (§ 8 Abs. 3 AGB).
Keine Parität, kein Exklusivzwang
Anbieter können dieselben Räume auch außerhalb der Plattform und zu anderen Bedingungen anbieten. Eine Preis- oder Konditionenparität wird nicht verlangt. Beschränkt ist allein Folgendes: Verträge über die konkret angebahnte oder eine damit wirtschaftlich gleichartige Raumüberlassung dürfen nicht unter Umgehung der Plattform geschlossen oder abgewickelt werden, wenn sie auf einen über roomlogic vermittelten Kontakt zurückgehen. Die Beschränkung gilt für 12 Monate ab dem letzten über die Plattform vermittelten Kontakt und ausschließlich in Bezug auf solche Kontakte; Verträge, die auf einem nachweislich plattformunabhängigen, eigenständigen Kontakt beruhen, sind nicht erfasst (§ 8 Abs. 4 AGB). Bei schuldhaftem Verstoß fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der umgangenen Provision an (§ 8 Abs. 3 AGB). Grund der Beschränkung ist, dass roomlogic ausschließlich erfolgsabhängig vergütet wird und die Plattform ohne diesen Schutz wirtschaftlich nicht betrieben werden könnte.
Keine bezahlte Sichtbarkeit
Die Reihenfolge der Suchergebnisse bestimmt sich ausschließlich nach den vom Mieter gewählten Sortier- und Filterkriterien; ohne aktive Auswahl werden zuletzt veröffentlichte Inserate zuerst angezeigt. Eine Beeinflussung des Rankings gegen Entgelt ist ausgeschlossen — es gibt keine bezahlten Platzierungen, kein Boosting und keine personalisierte Gewichtung (Art. 5 Verordnung (EU) 2019/1150, § 17a Abs. 2 AGB). roomlogic bietet zudem keine eigenen Räume an und behandelt keine Inserate bevorzugt.
Was die Provision nicht umfasst
Die KYB-Verifizierung prüft die Identität eines Unternehmens — über USt-IdNr. (VIES), Registerdaten und Domain-Abgleich, bei Bedarf ergänzt um eine manuelle Prüfung. Sie ist keine Bonitäts- oder Zahlungsfähigkeitsprüfung und sagt nichts über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vertragspartners aus. Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, beschreibt der Beitrag KYB-Prüfung auf B2B-Marktplätzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Provision bei roomlogic?
Die Provision beträgt 10 % des Netto-Buchungswerts, also des Mietpreises ohne Umsatzsteuer. Sie wird ausschließlich vom Anbieter des Raums geschuldet. Mieter zahlen roomlogic keine Gebühr.
Wann entsteht der Provisionsanspruch?
Der Anspruch entsteht erst mit dem Zustandekommen des Mietvertrags, also mit der Buchungsbestätigung des Mieters. Ein Angebot, das abgelehnt wird oder ohne Annahme abläuft, löst keine Provision aus. Storniert der Anbieter die Buchung selbst, entsteht ebenfalls keine Provision.
Was kostet das Einstellen eines Raums?
Nichts. Es gibt keine Einstellgebühr, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit und keinen Mindestumsatz. Kommt über die Plattform keine Buchung zustande, fällt keine Provision an.
Können über die Provision hinaus Zahlungspflichten entstehen?
Für die Nutzung der Plattform fallen keine weiteren Entgelte an. Unabhängig davon gelten zwei Folgen: Bei Zahlungsverzug mit einer Provisionsrechnung fallen Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB an. Wird die Plattform unter Nutzung eines über roomlogic vermittelten Kontakts umgangen, schuldet der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der umgangenen Provision (§ 8 Abs. 3 AGB).
Wird auf die Provision Umsatzsteuer erhoben?
roomlogic ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG (Stand: 26.07.2026); auf die Provision wird daher derzeit keine Umsatzsteuer erhoben. Entfällt diese Voraussetzung, erhöht sich die Provision um die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer, die dann gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird.
Wann wird die Provision in Rechnung gestellt?
Die Rechnung wird am Tag der gebuchten Nutzung gestellt. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Textform zu erheben; bleibt ein fristgerechter Widerspruch aus, gilt die Abrechnung als anerkannt. Auf Frist und Folge weist roomlogic in jeder Rechnung gesondert hin.
Was passiert mit der Provision, wenn eine Buchung storniert wird?
Die Provision reduziert sich auf 10 % des Netto-Entgelts, das dem Anbieter nach der gewählten Stornostaffel verbleibt. Verbleibt dem Anbieter kein Entgelt, entfällt die Provision vollständig; eine bereits gezahlte Provision wird erstattet oder gutgeschrieben.
Darf ein Anbieter denselben Raum auch anderswo anbieten?
Ja. Anbieter können dieselben Räume außerhalb der Plattform und zu anderen Bedingungen anbieten. Eine Preis- oder Konditionenparität wird nicht verlangt. Beschränkt ist allein, Verträge über die konkret angebahnte oder eine damit wirtschaftlich gleichartige Raumüberlassung unter Umgehung der Plattform zu schließen oder abzuwickeln, soweit sie auf einen über roomlogic vermittelten Kontakt zurückgehen. Verträge aus nachweislich plattformunabhängigem Kontakt sind nicht erfasst.
Lässt sich die Platzierung in den Suchergebnissen kaufen?
Nein. Die Reihenfolge richtet sich ausschließlich nach den vom Mieter gewählten Sortier- und Filterkriterien; ohne aktive Auswahl werden zuletzt veröffentlichte Inserate zuerst angezeigt. Es gibt keine bezahlten Platzierungen, kein Boosting und keine personalisierte Gewichtung (Art. 5 Verordnung (EU) 2019/1150).
Maßgeblich sind die AGB
Diese Seite fasst die Konditionen zusammen. Rechtlich maßgeblich ist der Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere § 7 (Provision) und § 8 (Umgehungsverbot). Bei Abweichungen gehen die AGB dieser Zusammenfassung vor.
roomlogic richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
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